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Voraussetzungen für das Zertifikat

„CECRA-Basics“

Für die Basisbescheinigung wird die Teilnahme an angebotenen Modulen gefordert. Die Basisbescheinigung „CECRA-Basics“ ist innerhalb von 5 Jahren zu beantragen, wobei die 5 Jahre vom Datum des ersten / ältesten Modulbesuchs gezählt werden.

Für das Zertifikat werden die Teilnahme an angebotenen Modulen sowie die Erfüllung bzw. der Nachweis der begleitenden Voraussetzungen gefordert. Das „CECRA-Zertifikat“ ist innerhalb von 7 Jahren zu beantragen, wobei die 7 Jahre vom Datum des ersten / ältesten Modulbesuchs gezählt werden.

  • Vorbildung: abgeschlossenes Studium oder abgeschlossene Berufsausbildung
  • Mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Beratung innerhalb der letzten sieben Jahre bis zur Beantragung des CECRA-Zertifikates
  • Teilnahme an einer mind. eintägigen Veranstaltung (Präsenz oder Online) in bzw. von einem anderen Staat bzw. einem anderen deutschen Bundesland, die der beruflichen Weiterbildung dient (angerechnet werden u. a. Modulbesuche, Veranstaltungen außerhalb der Module wie Beratertagungen, Fachexkursionen, IALB-Arbeitstagungen)
  • Beratungsstellenerkundung (mindestens 2,5 Tage exkl. An- und Abfahrt in einem anderen Staat bzw. einem anderen Bundesland) (z. B. IALB-Netzwerkwoche)
  • Vorlegen der Abschlussarbeit (Dokumentation und Selbstreflexion anhand eines Praxisbeispiels)

Vor dem geplanten Erkunden einer fremden Beratungsorganisation wird empfohlen mit einer regionalen Anerkennungsstelle oder der CECRA Assistenz Kontakt aufzunehmen und sowohl die zu besuchende Beratungsstelle als auch den Ablauf abzustimmen.

Geeignete Beratungsstellen sind insbesondere Einrichtungen, bei deren Besuch die CECRA-Zertifikatsanwärterin / der CECRA-Zertifikatsanwärter in Kontakt mit Beratungskundinnen und -kunden kommt.

Zur Vorbereitung steht ein Leitfaden für die besuchte Beratungsorganisationsowie ein Leitfaden für die Beratungsstellenerkundung für die CECRA-Zertifikatsanwärterin/den CECRA-Zertifikatsanwärter zur Verfügung. Zum Nachweis über die Beratungsstellenerkundung sind bei der Einreichung des Zertifikatsantrags die Bestätigung und die Reflexion der Beratungsstellenerkundung vorzulegen.

In der Abschlussarbeit zum CECRA-Zertifikat muss die Kandidatin bzw. der Kandidat Reflexionsfähigkeit nachweisen. Es wird eine Dokumentation über eine durchgeführte Beratung mit einer Einzelperson, einer Familie oder einer Betriebskooperation verlangt. Bewertet werden u. a. die Begründung zur Wahl des Praxisbeispiels, der Ablauf des Beratungsprozesses, Interventionen und ihre Wirkung, die Schlussfolgerungen für die eigene Weiterentwicklung als Beratungsperson, dazu die Reflexion der eigenen Rolle und der Beziehung zum Kunden / zur Kundin.

Mehr Informationen über die Voraussetzungen und Anforderungen finden Sie in unserem Leitfaden.